Neben der EU und dem Bund bemühen sich auch die Bundesländer, Existenzgründer und Jungunternehmern ganzheitlich zu unterstützen und zu fördern. So können z.B. Unternehmen aus Sachsen bei besonderes innovativen Dienstleistungen oder Produkten auf die Unterstützung durch die Sächsische Aufbaubank setzen. Diese fördert bis zu 50% und einem Förderbetrag von max. 100.000EUR die Herstellung eines Serienmusters sowie alle Maßnahmen zur unmittelbaren Vorbereitung des Markteintritts.
Die Rechtsgrundlage ist in der Richtlinie des Sächs. Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit zur Mittelstandsförderung - Verbesserung der unternehmerischen Leistungsfähigkeit geregelt, wobei wir hier auszugsweise die wichtigsten Informationen zusammenfassen möchten:
Der Freistaat Sachsen gewährt kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) finanzielle Unterstützung, wenn diese Märkte mit besonders innovativen, neu oder weiterentwickelte Produkten, Dienstleistungen oder Produktionsverfahren erschließen. Ob und in welchem Umfang man dieser Definition entspricht, lässt sich nicht in wenigen Worten beschreiben.
Bei der Zuwendung handelt es sich um einen nichtrückzahlbaren Zuschuss i.H.v. 50% der förderfähigen Ausgaben aber max. 100.000 €. Förderfähig sind unter anderem Ausgaben für:
Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). Der Antrag ist unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare schriftlich bei der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank - einzureichen. Die notwendigen Antragsunterlagen können auf den Internetseiten der SAB geladen werden. Die zusätzlich einzureichenden Unterlagen sind aus den Antragsformularen ersichtlich.