Für Unternehmen die das Gründercoaching Deutschland schon in Anspruch genommen haben oder älter als 5 Jahre sind, können dennoch Zuschüsse für Beratungsleistungen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle erhalten. Gefördert werden allgemeine Beratungen und spezielle Beratungen zu Technologie- und Innovation, Außenwirtschaft, Qualitätsmanagement, Kooperation, Mitarbeiterbeteiligung und im Vorfeld eines Rating.
Mit der neuen Richtlinie zum 01.07.2008 haben sich auch bei dieser Förderung einige wichtige Punkte geändert, die nachfolgend kurz beschrieben werden sollen. Umfassende Informationen zu diesem Förderprogramm erhalten Sie auf der offiziellen Seite der BAFA
Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige der Freien Berufe, die mindestens ein Jahr am Markt bestehen und der KMU Definition der EU entsprechen.
In den neuen Bundesländern werden Beratungsleistungen mit bis zu 75% (alte Bundesländer 50%) und max. 1.500 EUR gefördert.
Bei allgemeinen Beratungen und speziellen Beratungen hat jedes Unternehmen ein Beratungskontingent von jeweils insgesamt 3.000 Euro im Rahmen der Laufzeit der Richtlinien. Allgemeine und spezielle Beratungen werden also mit Zuschüssen von zusammen maximal 6.000 Euro gefördert. Die Beratungen müssen dabei stets den Richtlinienanforderungen genügen.
Der Mandant muss zunächst die Gesamtkosten der Beratung selber tragen und erhält meistens nach 4-6 Wochen den Zuschuss direkt durch die BAFA ausgezahlt.
Die Fördermittel können erst nach Abschluss des Beratungsprojektes und erfolgter Zahlung durch den Mandanten bei einer Leitstelle der BAFA beantragt werden. Die vollständigen Antragsunterlagen müssen spätestens 3 Monate nach Abschluss der Beratung und Zahlung der Beratungskosten der Leitstelle vorliegen. Dem Antragsformular ist der Beratungsbericht, die Beraterrechnung, der Kontoauszug als Zahlungsnachweis und die bereits erhaltenen "De-minimis" Bescheinigungen des Antragstellers beizufügen.